Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wilfried Hahn Verlag
(nachfolgend als "Verlag" bezeichnet)
Inhaber: Wil Hahn
Kronprinzenallee 75
42119 Wuppertal

Tel.: +49-0202-2422483
Fax.: +49-0202-2422484
E-mail: info@whverlag.de

Steuer-Nr.: 132/5969/0602
UST-ID-Nr.: DE160361721


Bedingungen für Händler

§ 1 Vertragsgegenstand

1. Die Darstellung / Abbildung unserer Verlagsprodukte im Internet oder in anderen Medien stellt kein Verkaufsangebot dar, sondern dient lediglich der Information und bietet, daraus folgend, dem Kunden Gelegenheit, selbst einen Kaufantrag abzugeben (invitatio ad offerendum). Kaufanträge können, nach erfolgter Kontaktaufnahme mit dem Verlag, schriftlich abgegeben werden. Ein Kaufantrag ist ausschließlich in Verbindung mit den zum Zeitpunkt der Beauftragung aktuellen Preisen gültig. Diese können über die Internetseite www.whverlag.de bezogen werden. Alle Preise verstehen sich als EURO-Preise. Sämtliche mündlich oder schriftlich veröffentlichten Preise sind unverbindlich. Irrtümer bleiben vorbehalten.

2. Sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen dem Verlag und dem Besteller / Auftraggeber unterliegen ausschließlich diesen Bedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen der Kunden finden keine Anwendung. Mit der Erteilung des Auftrages / der Bestellung werden diese allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Auftraggeber anerkannt.

3. Der Verlag übernimmt keine Gewähr dafür, dass Aufträge jederzeit sofort erledigt werden können. Liefertermine, die nicht schriftlich als "verbindlich" vereinbart werden, gelten annähernd. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt und Ereignissen, die die Lieferung erschweren oder gar unmöglich machen, können wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen nicht vertreten. Ansprüche daraus sind ausgeschlossen. Sollte ein Auftrag aus o.g. Gründen verspätet oder nicht erledigt werden können, so wird der Verlag den Kunden hierüber schnellstmöglich informieren. Sollte der Kunde den Auftrag bereits bezahlt haben, so wird ihm, im Falle der Nichterfüllung der entsprechende Betrag zurückerstattet. Teillieferungen und -leistungen sind zulässig.

§ 2 Gewährleistung / Lieferverzug / Haftung

1. Für die vom Verlag vertriebenen Produkte werden branchenübliche Materialien verwendet. Für Drucke, Farben, Materialien, Lichtfestigkeit etc. kann nur auf der Basis durchschnittlicher Beständigkeit Gewähr übernommen werden. Der Inhalt der Lieferung gilt als mit der Rechnung übereinstimmend und frei von erkennbaren Mängeln, wenn der Empfänger nicht spätestens innerhalb einer Woche nach Eingang der Sendung die Abweichung schriftlich anzeigt oder eine Mängelrüge geltend macht. Bei Beanstandungen müssen Datum, Art der Sendung, Inhalt und Nummer der Rechnung angegeben werden. Bei berechtigter Beanstandung werden die Mängel durch Ersatzlieferung oder, soweit dies nicht möglich ist, durch Gutschrift behoben.

2. Im Falle des Lieferverzuges, der vom Verlag zu vertreten ist, ist vom Besteller zunächst eine angemessene Nachfrist zu setzen. Wird diese ebenfalls schuldhaft nicht eingehalten, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten.

3. Im Übrigen richtet sich die Haftung des Verlages nach gesondert vereinbarten oder allgemeinen Haftungsregelungen. Eine Haftung des Verlages in Fällen einfacher Fahrlässigkeit ist grundsätzlich auf den typischerweise zu erwartenden Schadensumfang begrenzt, soweit dessen Höhe den Kaufpreis nicht überschreitet, und für Folgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Diese Gewährleistungsansprüche sind nicht abtretbar. Sonstige Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.

4. Von der Gewährleistung ausgenommen sind vom Kunden oder sonstigen Dritten durch unsachgemäße Behandlung der Ware verursachte Mängel. Dies gilt auch für Schäden durch nicht sachgemäße Verpackung von Rücksendungen.

§ 3 Urheberrecht

1. Alle Beiträge, Texte und Bilder auf den Webseiten und anderen Publikationen unseres Verlages sind weltweit urheberrechtlich geschützt. Ohne Genehmigung des Copyrightinhabers ist eine Verwertung strafbar. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Ware selbst oder durch Dritte herzustellen, zu vervielfältigen oder zu vertreiben. Dies gilt auch für die Vervielfältigung per Kopie, die Aufnahme in elektronische Datenbanken und für die Vervielfältigung auf CD, DVD oder andere Datenträger. Alle Rechte vorbehalten. Die Autoren der Webseiten und anderer Publikationen des Verlages sind bestrebt, die Urheberrechte der verwendeten Grafiken und Texte zu beachten, von ihm selbst erstellte Grafiken und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Grafiken und Texte zurückzugreifen.

2. Alle innerhalb des Internetangebotes genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer.

3. Das Copyright für veröffentlichte, vom Autor selbst erstellte Objekte bleibt allein beim Autor der Seiten. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Autors nicht gestattet.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

1. Die gelieferte Ware bleibt Eigentum des Verlages bis zur restlosen Bezahlung aller bestehenden Haupt- und Nebenforderungen aus vorangegangenen und künftigen Lieferungen des Verlags.

2 Der Besteller ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr im eigenen Namen an Dritte zu veräußern. Sämtliche aus der Weiterveräußerung resultierenden Forderungen gegen seine Kunden tritt der Besteller bereits jetzt zur Sicherung sämtlicher bestehender und künftiger Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Verlag an diesen ab. Besteht zwischen dem Besteller und seinem Kunden ein Abtretungsverbot, ist der Besteller zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nicht ermächtigt. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware berechtigt, solange er seine eigenen Zahlungsverpflichtungen im Rahmen der geltenden Zahlungsziele erfüllt.

3. Verpfändungen, Sicherungsübereignungen u.ä. der Eigentumsvorbehalts- ware sind nur mit vorheriger Zustimmung des Verlages zulässig.

4. Leistet der Kunde bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere Zahlungsverzug, nach Mahnung nicht sofort Zahlung, so hat er, auf Verlangen des Verlages, die Eigentumsvorbehaltsware herauszugeben. Die Rücknahme- kosten trägt der Kunde.

§ 6 Transportrisiko und Verpackungsmaterial

1. Die Gefahr geht mit Übergabe der Sendung an den Transportführer auf den Besteller über, auch wenn Untergang und Verschlechterung auf Zufall oder höherer Gewalt beruhen. Ersatz für verloren gegangene oder auf dem Transportweg beschädigte Sendungen wird nicht geleistet. Der Besteller bzw. Empfänger muss zur Wahrung seiner Belange innerhalb der von Postanstalt, Spedition, Bahn oder anderen gegebenen Fristen bei diesen den Schadensfall melden. Die Transportkosten trägt der Besteller.

2. Verpackungsmaterial wird, soweit nicht gesetzlich vorgeschrieben, nicht zurückgenommen. Soweit Verpackungsmaterial zurückgenommen werden muß, insbesondere Transportverpackungen, hat der Besteller die Kosten des Rücktransportes der Transportverpackungen zu tragen.

§ 7 Zahlung

Die Bezahlung erfolgt nach Rechnungserhalt sofort rein netto (ohne Abzüge von Skonto). Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluss bekannt gewordenen wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann der Verlag Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit bis zur vollständigen Erbringung der geschuldeten Leistung einstellen. Diese Rechte stehen dem Verlag auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen. Sollten die objektiven Tatsachen einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorgelegen haben, so bestehen die vorgenannten Rechte nur dann, wenn der Verlag von diesen Tatsachen keine Kenntnis hatte und ihm bezüglich der Unkenntnis auch kein schuldhaftes Verhalten vorzuwerfen ist. § 321 Abs. 2 BGB bleibt unberührt.

§ 8 Zahlungsverzug

Im Falle des vom Kunden zu vertretenden Verzuges mit mindestens zwei Forderungsfälligkeiten werden die gesamten übrigen Forderungen sofort fällig. Es werden Verzugszinsen in banküblicher Höhe berechnet.

§ 9 Datenschutz

Der Auftraggeber ist über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die Ausführung des Auftrages erforderlichen personen- bzw. unternehmensbezogenen Daten durch den Verlag unterrichtet worden (siehe "Datenschutzinformation"). Der Kunde stimmt dieser Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personen- bzw. unternehmensbezogener Daten ausdrücklich zu.

§ 10 Remissionsrecht

Grundsätzlich bietet der Verlag weder Remission noch Kommission an. Wurde dem Besteller im Ausnahmefall ein Remissionsrecht eingeräumt und macht er von diesem Gebrauch, so trägt er für die Rücksendung die Kosten und die Transportgefahr bis zum Eintreffen der Ware bei der Empfangsstelle der VVA/VM

§ 11. Preisbindung/Vertragsstrafe

1. Gemäß § 5 des Gesetzes zur Regelung der Preisbindung bei Verlagserzeugnissen (Buchpreisbindungsgesetz) haben Verleger und Importeure von Büchern einen Preis einschließlich Umsatzsteuer (Endpreis) für die Ausgabe eines Buches für den Verkauf an Letztabnehmer festzusetzen. Gemäß § 3 dieses Gesetzes hat derjenige, der gewerbs- oder geschäftsmäßig Bücher an Letztabnehmer verkauft, den nach § 5 festgesetzten Preis einzuhalten, sofern es sich nicht um den Verkauf gebrauchter Bücher handelt.

2. Der Besteller verpflichtet sich zur Zahlung einer Konventionalstrafe für jeden Fall des vorsätzlichen oder fahrlässigen Anbietens oder Gewährens unzulässiger Nachlässe. Die Vertragsstrafe hat die Höhe des Rechnungsbetrages des angestrebten oder vollzogenen Geschäftes. Sie beträgt bei Verstößen von durchschnittlicher Schwere mindestens 1.500,00 € für den ersten Verstoß, 2.500,00 € für jeden weiteren Verstoß und 5.000,00 € für unzulässige Nachlassangebote an eine Mehrzahl von Abnehmern. Gleiches gilt bei Überschreitung des Ladenpreises. Die Vertragsstrafe ist unter Berücksichtigung der Umstände des jeweiligen Falles unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geltend zu machen. Der Betrag ist, sofern der Verlag nicht ausnahmsweise Zahlung an sich wünscht, an das Sozialwerk des Deutschen Buchhandels oder eine andere vom Verlag zu bestimmende soziale gemeinnützige Einrichtung des Deutschen Buchhandels zu zahlen.

Der Verlag ist berechtigt, neben oder anstelle der Vertragsstrafe seine sonstigen Rechte geltend zu machen.

Er verpflichtet sich ferner gegenüber dem Besteller zur Zahlung einer Konventionalstrafe für den Fall, dass er seine gebundenen Preise (einschließlich der Sonderpreise) selbst unterbietet oder schuldhaft die Unterbietung durch Dritte veranlasst. Abs. 2. gilt entsprechend. Die Konventionalstrafe kann für alle Betroffenen als Gesamtgläubiger (§ 428 BGB) nur einmal, zur Zahlung an das Sozialwerk des Deutschen Buchhandels geltend gemacht werden.

§ 12 Geltungsbereich

Die Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragsnehmers Wilfried Hahn Verlag. Diese gelten ebenso für künftige Geschäftsbeziehungen, auch ohne nochmalige ausdrückliche Vereinbarung. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- und Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen allgemeinen Geschäfts- bedingungen sind nur mit schriftlicher Bestätigung des Verlages wirksam.

§ 13 Erfüllungsort, Gerichtsstand

1. Soweit es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann im Sinne des HGB handelt oder der Auftraggeber nicht Vollkaufmann ist und keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland besitzt ist Erfüllungsort und Gerichtsstand Wuppertal (NRW). Der Verlag ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen. Vertragsänderungen und die Änderung dieser AGB bedürfen der Schriftform. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die übrige Wirksamkeit des Vertrages und dieser AGB.

2. Soweit der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen ist, wird für etwaige Streitigkeiten aus den Verträgen und damit im Zusammenhang stehenden Rechtsbeziehungen für beide Teile die Gerichte in Wuppertal als Gerichtsstand vereinbart. Das gleiche gilt, wenn im Zeitpunkt der Klageerhebung der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers unbekannt ist. In allen Fällen wird für das gerichtliche Mahnverfahren ($$ 688 ff. ZPO) die Zuständigkeit des Amtsgerichts Wuppertal vereinbart. Das Recht zur Aufrechnung oder Minderung steht dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder der Verlag diese schriftlich anerkannt hat. Zur Zurückbehaltung ist der Auftraggeber nur befugt, soweit die Ansprüche auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen.

3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

§ 14 Salvatorische Klausel

Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und / oder des durch sie ergänzenden Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Sie bleiben für beide Teile wirksam. In einem Fall der Unwirksamkeit einer einzelnen Bestimmung bemühen sich die Vertragspartner, eine neue Vereinbarung unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen zu erreichen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.


Keine Haftung

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Wuppertal, den 01. Juli 2009